Die gute Nachricht zuerst: In Bayern dürfen kleinere Terrassenüberdachungen in vielen Fällen genehmigungsfrei gebaut werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO sind Überdachungen ohne Genehmigung möglich, sofern sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Wenn diese Bedingungen eingehalten werden, steht Ihrem Bauprojekt nichts im Wege – zumindest, was die Genehmigung betrifft. Dennoch müssen weitere bauliche Vorgaben erfüllt werden, unabhängig davon, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht.
Egal, ob genehmigungsfrei oder nicht: Jedes Bauvorhaben muss die allgemeinen Anforderungen der BayBO erfüllen. Dazu zählen insbesondere:
Stabilität der Stützen: Tragende Konstruktionen müssen so ausgelegt sein, dass sie im Brandfall ausreichend standsicher bleiben. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann nicht nur baurechtliche Konsequenzen haben, sondern birgt auch erhebliche Gefahren für die Bewohner und das Gebäude. Nach Art. 25 (1) BayBO bedeutet dies konkret:
Resistenz gegen Flugfeuer und Strahlungswärme
Nach Art. 30 (1) BayBO müssen die Dachmaterialien einer Terrassenüberdachung so gewählt werden, dass sie gegen äußere Brandbeanspruchung durch Flugfeuer oder strahlende Wärme beständig sind. Flugfeuer entsteht beispielsweise bei einem Brand in der Nachbarschaft, wenn Funken auf Ihr Dach gelangen. Strahlungswärme kann durch die Hitzeentwicklung eines angrenzenden Feuers erzeugt werden.
Verhinderung von Brandausbreitung
Ein Kernpunkt der Art. 12 BayBO ist die Anforderung, dass bauliche Anlagen so geplant und errichtet werden, dass Brände und Rauch nicht unkontrolliert entstehen oder sich ausbreiten können. Diese Regelung betrifft auch Terrassenüberdachungen, da sie oft in direktem Kontakt zu Wohnräumen stehen.
Freihaltung von Rettungswegen
Die Art. 12 BayBO regelt zudem, dass Überdachungen keine Rettungswege versperren oder behindern dürfen. Rettungswege sind essenziell, um im Brandfall Menschen und Tiere in Sicherheit zu bringen und den Einsatz von Löschkräften zu ermöglichen.
Die Statik und Stabilität einer Terrassenüberdachung sind wesentliche Sicherheitsaspekte, die in der Planungsphase besondere Beachtung finden müssen. Eine fachgerechte Konstruktion muss so gestaltet sein, dass sie nicht nur alltäglichen Belastungen standhält, sondern auch extremen Wetterbedingungen wie Schneelasten, Sturm oder starkem Wind. Dies ist besonders in Regionen Bayerns von Bedeutung, die regelmäßig von schweren Schneefällen oder heftigen Wetterphänomenen betroffen sind.
Prüfen Sie, ob Ihr Wohngebiet über einen Bebauungsplan verfügt. Manche Gemeinden schränken bauliche Veränderungen ein, auch wenn sie nach der BayBO genehmigungsfrei wären.
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Ein zentraler Aspekt bei der Planung ist der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. In Bayern gilt:
Unterschreiten Sie diesen Abstand, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Diese Zustimmung sollten Sie aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich festhalten und dem Bauamt vorlegen, falls erforderlich.
Sollte Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzwerte überschreiten oder spezielle bauliche Anforderungen aufweisen, wird ein Bauantrag notwendig.
Typische Fälle für eine Genehmigungspflicht:
Die Gebühren für eine Baugenehmigung variieren je nach Gemeinde, belaufen sich aber meist auf 70 bis 120 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Erstellung notwendiger Unterlagen wie Baupläne oder Statikgutachten.
Zusammenfassung der typischen Kosten:
Kostenfaktor
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Preisspanne
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Gebühren für den Bauantrag
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70–120 €
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Bauzeichnungen und Lagepläne
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100–300 €
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Statiknachweise
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200–500 €
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Brandschutznachweise (falls nötig)
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100–400 €
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Unser Tipp: Planen Sie einen kleinen Puffer für unerwartete Ausgaben ein.
Damit Ihr Bauantrag reibungslos bearbeitet wird, sollten Sie folgende Dokumente einreichen:
Kontaktieren Sie bereits in der Planungsphase Ihr örtliches Bauamt. So vermeiden Sie spätere Überraschungen und stellen sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Ein erfahrener Terrassenbauer kennt die baurechtlichen Vorgaben und sorgt für eine fachgerechte Umsetzung. Zudem profitieren Sie von hochwertiger Materialauswahl und präziser Montage.
Entscheiden Sie sich für langlebige und umweltfreundliche Materialien wie Aluminium oder Glas. Diese erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern steigern auch die Wertigkeit Ihrer Immobilie.
Eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn schafft Vertrauen und verhindert Konflikte. Besonders bei grenznahen Bauten ist dies entscheidend.
Die Planung einer Terrassenüberdachung in Bayern erfordert zwar die Berücksichtigung baurechtlicher Vorschriften, ist jedoch mit der richtigen Vorbereitung problemlos umsetzbar. Ob genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig – mit professioneller Unterstützung und frühzeitiger Abstimmung steht Ihrem Traum von einer stilvollen, funktionalen Überdachung nichts im Wege.
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